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Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen

ROOKiE-TOURS Motorradreisen by

MotoKulTours Christine Michi (Reiseveranstalter)

1. Anmeldung

Durch die Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann über Internet (Onlineanmeldung/E-Mail), schriftlich, telefonisch oder per Fax erfolgen.

Der Reisevertrag kommt erst durch die Rückbestätigung des Reiseveranstalters zustande.

2. Leistungen und Preise

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Ausschreibung auf der Homepage, im Prospekt/Katalog/Werbemittel und der Reisebestätigung des Veranstalters.
Rabattaktionen sind grundsätzlich nicht miteinander kombinierbar.

 

2.1. Änderungen oder Abweichungen der Reiseleistung

Änderungen oder Abweichungen von Teilen der Reiseleistung, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht bewusst wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Reiseveranstalter behält sich vor, die Fahrtroute nach den Erfordernissen der Umstände (z.B. Können der Teilnehmer, Wetter) zu ändern und geplante Hotels, Gasthöfe, Restaurants, Raststätten, Cafés und Sehenswürdigkeiten durch gleichwertige zu ersetzen.
 

2.2 Preisänderungen

Der Reiseveranstalter verzichtet auf das Recht, den Reisepreis nach der Buchung zu ändern.

3. Nicht enthaltene Leistungen                                   

Alle Leistungen, welche nicht ausdrücklich als enthalten aufgelistet sind, sind im Reisepreis nicht inklusive. Angaben des Veranstalters, welche Leistungen nicht Teil des Angebots sind, dienen lediglich als Hinweis, nicht aber als Abgrenzungskriterium.

 

4. Zahlungen

 

4.1 Reisen ohne Anzahlung

Die Zahlung des Reisepreises wird erst nach Beendigung der Reise in Rechnung gestellt. Der Reisende muss nach Abschluss des Reisevertrages keine Anzahlung leisten. Demnach entfällt die Verpflichtung des Reiseveranstalters zur Aushändigung eines Reisesicherungsscheins.

 

4.2. Reisen mit Anzahlung

Bei einigen Reisen wird eine Anzahlung des Reisepreises und die vollständige Bezahlung des Reisepreises mind. 30 Tage vor Reisebeginn verlangt. Nach Abschluss des Reisevertrages erhält der/die Teilnehmer/in eine Buchungsbestätigung, den Reisesicherungsschein nach § 651r Abs. 4 BGB und die Rechnung. Eine Anzahlung von 20% des Reisepreises, aber mindestens 100.- € werden sofort fällig, die Restzahlung ist mindestens 30 Tage vor Reisebeginn, ohne nochmalige Aufforderung, zu begleichen.

 

Bei Buchungen kürzer als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis nach Übersendung der Buchungsbestätigung und des Reisesicherungsscheins zur Zahlung fällig. Die Reiseunterlagen werden nach Zahlungseingang übermittelt.

 

Sollte der Zahlungseingang der Anzahlung bzw. des vollständigen Reisepreises nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlt sein, berechtigt das den Reiseveranstalter zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Stornokosten (siehe Punkt 6).

 

Alle Zahlungen sind per Banküberweisung auf das Firmenkonto, welches auf der Rechnung angegeben ist, zu leisten.

 

5. Mindestteilnehmerzahl

Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich und in der Reisebestätigung auf eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittserklärungsfrist (spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn) hingewiesen, so kann der Veranstalter erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird.

Der Veranstalter wird dem Reisenden die Erklärung unverzüglich nach Kenntnis der nichterreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen.

Der Reisende kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach Zugang der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. Macht der Reisende davon nicht Gebrauch, so ist der vom Reisenden gezahlte Betrag unverzüglich zurückzuerstatten.

6. Rücktritt / Umbuchung durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt soll in schriftlicher Form (E-Mail, Brief) erfolgen. Der Kunde erhält vom Reiseveranstalter eine Bestätigung der Stornierung.

Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist im Preis grundsätzlich nicht enthalten, wird jedoch empfohlen.

Beim Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag kann der Veranstalter eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich nach folgendem vom Hundertsatz des Reisepreises errechnet:

bis 61 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises (mind. 50,00 €)

60 bis 45 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises

44 bis 31 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises

30 bis 14 Tage vor Reisebeginn 75% des Reisepreises

14 bis 7 Tage vor Reisebeginn 90% des Reisepreises

ab 6 Tage vor Reisebeginn 100% des Reisepreises

Sollten die tatsächlichen Kosten, welche durch den Rücktritt entstehen, über die oben genannten Sätze hinausgehen, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, diese Kosten zu verlangen. In allen Fällen steht dem Kunden das Recht zu, dem Veranstalter einen geringeren Schaden nachzuweisen. Soweit bestimmte Leistungen nur vermittelt werden, gelten die Stornogebühren des jeweiligen Leistungsträgers.
Möchte der Kunde vor Reiseantritt einzelne Leistungen umbuchen, sind die entstehenden Mehrkosten, Storno- und Umbuchungsgebühren von ihm in vollem Umfang zu tragen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann unter folgenden Voraussetzungen zurücktreten:
1. Wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl für die entsprechende Reise nicht erreicht wird. Siehe Punkt 5.

2. Sich herausstellt, dass der Kunde den Anforderungen der Reise nicht entspricht (z.B. kein Führerschein der entsprechenden Klasse, kein verkehrssicheres Fahrzeug, gesundheitliche oder körperliche Einschränkungen, die nach Ermessen des Reiseveranstalters eine Gefährdung befürchten lassen). In diesem Fall muss der Kunde dem Reiseveranstalter die entstehenden Kosten gemäß der Stornogebühren-Regelung erstatten.

8. Reiseabbruch

Der Reiseveranstalter kann die bereits begonnene Reise abbrechen, wenn

1. der Tourguide wegen Erkrankung oder Verletzung ausfällt und keine Ersatzperson gestellt werden kann. Der Kunde erhält in diesem Fall den anteiligen Reisepreis für nicht erbrachte Leistungen rückerstattet.
2. Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Umstände (höhere Gewalt) berechtigen beide Teile nach § 651 l Abs. 1 BGB zur Kündigung des Reisevertrages. Eine Schlechtwetterperiode, welche das Motorradfahren lediglich unangenehmer macht, gehört ausdrücklich nicht dazu.

Entschädigungen und Abrechnungen ergeben sich aus § 651 l Abs. 2 BGB.

9. Verletzung der Verkehrsvorschriften oder Gruppenbestimmungen

Verletzt der Kunde die Verkehrsvorschriften des jeweiligen Landes, die Bestimmungen der Gruppenreise oder widersetzt er sich wiederholt den Anweisungen des Tourguides, kann der Veranstalter den Vertrag für ungültig erklären. Es erfolgt in derartigen Fällen keinerlei Erstattung des Reisepreises oder sonstiger Kosten.

10. Reiseabbruch und Nichtinanspruchnahme von Leistungen

Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z. B. Krankheit, technischer Defekt), vom Reisenden abgebrochen oder Leistungen der Reise nicht in Anspruch genommen, so besteht grundsätzlich kein Recht auf Rückerstattung des anteiligen Reisepreises.

Der Reiseveranstalter wird sich aber bemühen, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse aus der Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen. Das gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

Erscheint der Reisende bei einer Tagestour mit einer Verspätung von über 20 Minuten am vereinbarten Treffpunkt, hat er keinen Anspruch darauf, dass die Gruppe auf ihn wartet oder der theoretische Teil für ihn wiederholt wird. Grundsätzlich gilt die Reise dann als durch ihn nicht in Anspruch genommen. In Absprache mit dem Tourguide kann er sich der Gruppe zu einem späteren Zeitpunkt an einem vereinbarten Treffpunkt anschließen.

11. Haftung

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Die Haftung des Reiseveranstalters aus unerlaubter Handlung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reisenden und Reise beschränkt.

Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angaben des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.

Der Reiseveranstalter haftet jedoch für Leistungen, welche die Unterbringung während der Reise beinhalten wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.

12. Haftungsverzichtserklärung

Mit der Anmeldung zur Reise stimmt der Kunde folgender Erklärung ausdrücklich zu:

Ich bin mir über die Risiken einer (geführten) Motorradreise bewusst.

Die Teilnahme erfolgt auf mein eigenes Risiko und ich erkläre mich damit einverstanden, dass weder der Reiseveranstalter noch andere Personen oder Unternehmen für Personen-, Sach- und / oder Vermögensschäden sowie sonstig auftretende Störungen, die höherer Gewalt obliegen, haftbar gemacht werden können.

Ich erkenne an, dass der Reiseveranstalter nicht für das Fehlverhalten anderer Teilnehmer haftet.

Ich erkenne die Autorität des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen (z.B. Tourguide) in allen den Reise- und Tourablauf betreffenden und sicherheitsrelevanten Fragen an.

Ich bin für meine Linienwahl und meine Fahrgeschwindigkeit stets selbst verantwortlich und habe diese selbstständig entsprechend den Gegebenheiten anzupassen, auch wenn ich einem Tourguide hinterherfahre.

Ich verpflichte mich, während der Reise Schäden an der Natur und unnötige Belästigungen von Anwohnern oder sonstigen Dritten zu vermeiden. Sofern ich mit meinem eigenen Motorrad an der Tour teilnehme, bestätige ich, dass mein Motorrad in technisch einwandfreiem Zustand ist und den geltenden Geräuschvorschriften entspricht.

Für Verstöße gegen jeweils geltendes Verkehrsrecht stehe ich persönlich gerade.

Ich bin grundsätzlich gesund, erfülle die Voraussetzungen für die gebuchte Motorradreise, verfüge über einen gültigen Motorradführerschein der entsprechenden Klasse und ausreichend Fahrpraxis.

Für erforderliche Schutzkleidung und den verkehrssicheren Zustand meines Fahrzeuges bin ich selbst verantwortlich.

Ich verpflichte mich zu meiner eigenen Sicherheit, während der gesamten Tour die vom Veranstalter vorgeschriebene Motorradschutzausrüstung zu tragen.

13. Mitwirkungspflicht

13.1 Mängelanzeige

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann diese verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

Leistet der Veranstalter nicht innerhalb einer vom Kunden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, kann dieser selbst Abhilfe schaffen und Ersatz für erforderliche Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist nicht nötig, wenn der Veranstalter Abhilfe verweigert oder die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Leistung kann der Kunde einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Daneben bestehen gegebenenfalls Ansprüche auf Schadenersatz.

Der Kunde ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.

Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

Zum Recht auf Kündigung und weiteren Einzelheiten von Minderung und Schadensersatz siehe § 651k bis § 651o BGB.

13.2 Fristsetzung vor Kündigung

Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen (vgl. 13.1.). Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

13.3 Reiseunterlagen

Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.

14. Rechte und Pflichten der Reiseleitung (Tourguides)/Beistandsverpflichtung

Die Reiseleitungen (Tourguides) sind beauftragt, während der Reise Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern diese möglich und erforderlich ist. Sie sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen den Veranstalter anzuerkennen oder entgegenzunehmen. Ebenso sind sie beauftragt, dem Kunden den vom Veranstalter nach § 651q BGB geschuldeten angemessenen Beistand zu gewähren, falls der Kunde während der Reise in Schwierigkeiten gerät.

15. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretungsverbot

Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgerechter Erbringung von Reiseleistungen des Kunden verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Die fristwahrende Geltendmachung kann nur an der unten genannten Adresse erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.

Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen Reiseveranstalter an Dritte, die an der Reise nicht teilgenommen haben, ist ausgeschlossen.

16. Fotos und Videos/Nutzung zu Werbezwecken

Der Verwendung Ihrer Daten (Foto- und Videoaufnahmen von der Reise) zu Werbezwecken (Homepage des Veranstalters, SocialMedia, Werbemittel) können Sie jederzeit widersprechen (Art. 21 Abs. 2 DSGVO). Eine kurze Mitteilung, am besten per Mail (Kontaktdaten siehe unten), genügt.

Fotos, auf denen Personen nicht zu erkennen sind, zum Beispiel weil das Gesicht vom Helm verdeckt wird, können genutzt werden – es sei denn der Reisende widerspricht ausdrücklich.

17. Miete von Motorrädern und sonstiger Ausrüstung

Im Zusammenhang mit einer Miete von Motorrädern oder sonstiger Ausrüstung tritt der Reiseveranstalter, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist, lediglich Vermittler auf. Eine vertragliche Haftung als Vermittler ist ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Vermittlungsvertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt. Der Reiseveranstalter als Vermittler haftet insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB).

18. Individuelle Vereinbarungen

Individuelle Vereinbarungen jeglicher Form haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Tourguides sind nicht berechtigt, Versprechungen und Zusicherungen zu geben, die von diesen Reise- und Mietbedingungen abweichen. Dennoch gegebene Versprechungen und Zusicherungen durch Tourguides sind für den Reiseveranstalter nicht bindend.

19. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Reisevertrages unwirksam sein, hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Gleiches gilt für die Reise- und Geschäftsbedingungen.

Mit der Anmeldung erkennt der Kunde für sich und alle in der Anmeldung aufgeführten Begleitpersonen diese Bestimmungen verbindlich an.

Der Reiseveranstalter behält sich die Korrektur von Druck- und Rechenfehlern vor.

 

20. Verbraucherstreitbeilegung

Der Reiseveranstalter nimmt nicht an einer freiwilligen Streitbeilegung gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil.  Der Reiseveranstalter weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, ab dem 15.02.2016 auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

 

21. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit es sich bei den Kunden um Kaufleute handelt, München. Andernfalls gelten die allgemeinen Regelungen der Zivilprozessordnung über den Gerichtsstand.

Reiseveranstalter:

MotoKulTours Christine Michi

Mittenheimer Straße 7

85764 Oberschleißheim

Stand: August 2023

 

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